"Dieser Vorschlag sorgt für mehr rechtliche Vorhersehbarkeit und einen günstigen Rahmen für NGT-Pflanzen der Kategorie 1, wie sie in diesem Projekt entwickelt werden. Mit GeneBEcon können wir wissenschaftliche Daten zu den anstehenden Diskussionen beitragen, insbesondere für die Durchführungsverordnung, die entwickelt wird, sobald der endgültige Gesetzestext sowohl im EU-Rat als auch im Parlament verabschiedet ist", sagt Dennis Eriksson, Koordinator von GeneBEcon und außerordentlicher Professor an der Abteilung für Pflanzenzüchtung der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften.
Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung für einen verhältnismäßigen Regulierungsansatz für Neue Genomische Techniken (NGTs) gestimmt. Der Legislativvorschlag erkennt an, dass einige NGT-Pflanzen genauso sicher sind wie konventionell gezüchtete Pflanzen und nur auf der Grundlage ihrer Gleichwertigkeit mit letzteren bewertet werden. Die Gesetzgebung empfiehlt einen Überprüfungsprozess, der einen wissenschaftlich fundierten Ansatz sicherstellt, bei dem die zuständigen Behörden die molekularen Merkmale von NGT-Pflanzen bewerten. Dieser Prozess bestimmt, ob sie zur Kategorie 1 oder zur Kategorie 2 gehören (NGT-Pflanzen, die die Gleichwertigkeitskriterien nicht erfüllen und einer angepassten Risikobewertung unterzogen werden müssen).
Dieser neue Vorschlag wird ein günstiges Regelungsumfeld für die Nutzung von NGT-Pflanzen durch die Akteure der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette und die Verbraucher schaffen. Anhand von Beispielen wie einer NGT-Kartoffel mit verbesserter Stärkequalität und Virusresistenz und einer Mikroalge, die hochwertige Verbindungen produziert, bewertet das GeneBEcon-Konsortium die Auswirkungen von Regulierungsoptionen auf die Durchführbarkeit, die sichere Nutzung und den wirtschaftlichen Nutzen solcher Produkte in der EU. Dieser Ansatz ist unerlässlich, um die sichere Verwendung dieser Produkte und den weiteren Fortschritt wissenschaftlicher Innovationen zu gewährleisten.
Die Pressemitteilung von GeneBEcon finden Sie hier hier.
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